Vereinsaufnahme
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Sportfischerverein Westoverledingen e. V.
Vollmitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unbescholten ist und die Fischerprüfung bestanden hat.
Wer noch keine Fischerprüfung abgelegt hat, sich aber in der Ausbildung befindet, kann ebenfalls Mitglied werden. Während dieser Zeit darf nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds mit Fischerprüfung geangelt werden (siehe auch Beitrittserklärung unter „Downloads“).
In die Jugendgruppe können Personen ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen werden.
Für Jugendliche unter 14 Jahren gelten gesetzliche Einschränkungen in der Ausübung der Fischerei.
Diese Jugendlichen dürfen nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitglieds der Sportfischerei nachgehen und zwar nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung.
Sofern eine persönliche Aufnahme und Einweisung durch ein Vorstandsmitglied (z. Z. durch den Kassenwart) stattfindet, sind die Aufnahmegebühr, der Jahresbeitrag und evtl. die Gebühr für den Fischerlehrgang in bar zu entrichten.
Bei Nutzung und Übersendung des Formulars aus dem Internet wird für die Entrichtung der Aufnahmegebühr, des Jahresbeitrages und mögliche Lehrgangsgebühren ausschließlich das Bankabbuchungsverfahren akzeptiert.
Der Verein hält für neue Mitglieder mit Fischerprüfung Sportfischerpässe bereit. Diese sind beim Vorstand anzufordern. Beizufügen sind in jedem Fall ein Lichtbild mit rückseitig beschrifteter Adresse und der Nachweis der Fischerprüfung (Kopie genügt).

