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Beiträge und Gebühren

Schnupperjahr für Jugendliche

Das Schnupperjahr ist seit dem 01.01.2025 eingeführt worden und folgende Eckpunkte sind hierbei gültig:
Jugendliche von 10 – 18 Jahre können einmalig ein Jahr lang kostenlos den Verein und das Hobby Fischen ausgiebig testen.
Es gilt die Bestimmung, dass sie nur in Begleitung eines Mitglieds mit Sportfischerprüfung den Angelsport ausüben können, wenn keine Prüfung vorhanden ist.

Begrenzt ist das Schnupperjahr für max. 1 Jahr und endet immer am 31.12. des laufenden Jahres.
Wenn nicht bis 1 Monat vor Ende der Laufzeit widersprochen wurde (Kündigung bis 30.11.), wird der Jugendliche komplett in den Verein aufgenommen und die fälligen Gebühren (auch Aufnahmegebühr) werden eingezogen.

Beitrag und Gebühren für Jugendliche von 10 - 18 Jahren    
Aufnahmegebühr   15,- €
Jahresbeitrag   25,- €
Sportfischerlehrgangsgebühren   90,- €
Von Arbeitsdienstleistungen befreit    
Beitrag und Gebühren für Erwachsene von 19 - 65 Jahren    
Aufnahmegebühr   30,- €
Jahresbeitrag   45,- €
Sportfischerlehrgangsgebühren   100,- €
Arbeitsdiensleistungen für Herren 4 Std. jährl.,    
ersatzweise pro Stunde 10 €, maximal   40,- €
Beitrag und Gebühren für Rentner ab 65 Jahren    
Aufnahmegebühr   30,- €
Jahresbeitrag   32,- €
ab dem 70. Lebensjahr + 5 Jahre Mitgliedschaft im SFV WOL   22,- €
Sportfischerlehrgangsgebühren   100,- €
Von Arbeitsdienstleistungen befreit    
Beitrag und Gebühren für passive Mitglieder    
Aufnahmegebühr    
Erwachsene   15,- €
Rentner   15,- €
Jugendliche   7,50 €
Jahresbeitrag    
Erwachsene   15,- €
Rentner   10,- €
Jugendliche   10,- €
Sportfischerlehrgangsgebühren   100,- €
Die Teilnahme am Sportfischerlehrgang ist freigestellt    
Von Arbeitsdienstleistungen befreit