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Mitling-Mark


Gewässer Nr. 1 in der Mitgliedergewässerkarte

Mitling-Mark  
Gewässergröße: ca. 9 ha.
Lage: ruhig
Anfahrt: An der Marker Straße. Von Mitling-Mark in Richtung Völlen, links.
Uferbeschaffenheit: Am West- und Südufer abfallend, am Nord- und Ostufer flach.
Einschränkungen: Das Betreten und Befischen des Laichgebietes (Schutzzone) südlich der Brücke am Südufer ist verboten.
Benutzung von Wasserfahrzeugen nicht erlaubt.
Anmerkung: Fischerschutzhütte am Südufer.
Klicken Sie hier, um zur Galerie zu gelangen.

Es tritt ab sofort folgende Beschränkung in Kraft:


In Mitling-Mark ist jegliches Anfüttern (auch durch Futterboote) untersagt!
Nur Hakenköder ist erlaubt.

Durch diese Maßnahme soll dem Gewässer eine zusätzliche Möglichkeit aufgrund des Blaualgenbefalls gegeben werden, sich wieder zu erholen.

Wir hoffen auf Euer ökologisches Verständnis und appellieren an die Einhaltung des Anfütterverbotes. Die Zukunft des Sees kann davon abhängen.

Der Vorstand

Schutzkörbe in Mitling-Mark

In Mitling-Mark sind im nördlichen Bereich der Insel Schutzkörbe nach einem Beschluss des Vorstandes ausgebracht worden.
Die anhaltende Trockenheit der letzten zwei Jahre führte dazu, dass der Wasserstand in Mitling- Mark stark gesunken ist. Hierdurch fielen Schutzzonen, wie der Schilfgürtel und das Laichgebiet, trocken. Jungfische haben somit wenig Rückzugsmöglichkeiten und werden zur leichten Beute des Kormorans. Zeitweise wurden bis zu 40 Tiere im Inselbereich beobachtet.
Die eingebrachten Körbe sollen den Jungfischen hier eine Rückzugsmöglichkeit bieten.

Nähere Infos auf dem nachfolgenden Bild.