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Fischerprüfung

Die Fischerprüfung ist im Bundesland Niedersachsen grundsätzlich die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel. Sie ist auch Voraussetzung zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins. Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet.

Die Sachgebiete der Fischerprüfung -

- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Natur,- Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde

Allgemeine Fischkunde Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.

Spezielle Fischkunde Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.

Gewässerkunde Das Wasser als Lebenselement der Fische: Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutun...

Gerätekunde Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter...

Natur-, Tier- und Umweltschutz Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der Kreatur Fisch", d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen. Spezielle Unterweisung bezüglich de...

Gesetzeskunde Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum. Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereische...

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