Fischerprüfung |
|||||||||||||||||||||||||||||
Die Fischerprüfung ist im Bundesland Niedersachsen grundsätzlich die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel. Sie ist auch Voraussetzung zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins. Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet. |
|||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |
|||||||||||||||||||||||||||||