Schonzeit |
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gesetzlich vorgeschriebene jährliche Zeitspanne, in der eine Fischart nicht beangelt werden darf. Geht ein Exemplar in der Schonzeit an den Haken, so muß der Fisch sofort und unter schonendster Behandlung in das Gewässer zurückgesetzt werden. Der Sinn der Schonzeit ist es, der betreffenden Fischart eine ungestörte natürliche Vermehrung zu ermöglichen. Deshalb orientieren sich die Schonzeiten an den Laichzeiten der Fischarten. |
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