Jugendfischereischein

die meisten Bundesländer stellen gegen eine Gebühr einen Jugendfischereischein Kindern und Jugendlichen aus, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, jedoch noch nicht alt genug sind, um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden. Mit diesem Dokument darf ein Jugendlicher mit bestimmten Einschränkungen angeln,
obwohl er noch keine Prüfung abgelegt hat. Da Fischereirecht Ländersache ist, weichen die diesbezüglichen Regelungen der einzelnen Bundesländer voneinander ab. Meist darf der Jugendliche nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers den Fischfang ausüben. Weitere Einschränkungen können beispielsweise das Angeln mit nur einer Rute oder ausschließlich auf Friedfische sein.


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