Fischereischein

Dokument, das seinen Inhaber grundsätzlich zum Fischfang mit der Angelrute ermächtigt. Ohne den Fischereischein ist das Angeln bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland verboten. Wer nicht Mitglied in einem Angelverein ist, muss meist zusätzlich noch einen sogenannten Erlaubnisschein erwerben, der das Angeln an einem bestimmten Gewässer gestattet.

Ausgestellt wird er vom Fischereiberechtigten des Gewässers (Besitzer oder Pächter) gegen Vorlage des Fischereischeins. Voraussetzung für den Fischereischein ist bis auf wenige Ausnahmen eine bestandene Fischerprüfung. In den meisten Bundesländern stellen ihn die Ordnungsämter der Gemeinden aus.


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