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Erlaubnisschein

Angelschein, Vertrag zwischen Angler und Gewässerpächter beziehungsweise -besitzer, der die Erlaubnis zum Fischfang mit der Angel über einen begrenzten Zeitraum regelt. Üblich sind Tageskarten (Erlaubnisscheine für einen Tag); für Gewässer in touristischen Regionen sind in der Regel auch Wochenend- und Wochenkarten erhältlich. Erlaubnisscheine enthalten vor allem ergänzende Bestimmungen zum
Fischereirecht: zum Beispiel Fangbegrenzungen, erweiterte Schonzeiten und unerlaubte Angelmethoden. Ein Erlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit dem Jahresfischereischein.